Verkehrszivilrecht

Bei einem Verkehrsunfall ist es grundsätzlich zu empfehlen die Ansprüche durch einen Rechtsanwalt beim Gegner oder der gegnerischen Versicherung geltend zu machen. Im Regelfall übernimmt bei einem unverschuldeten Unfall die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten des Rechtsanwaltes.

Häufig versuchen Geschädigte, besonders bei eindeutigen Unfällen, den Schaden bei der gegnerischen Versicherung selbst geltend zu machen. Von dieser Vorgehensweise rate ich dringend ab, denn regelmäßig regulieren die Versicherer nur die geltend gemachten Schadenspositionen der Geschädigten. Der Geschädigte kennt in der Regel nicht sämtliche ihm zustehenden Schadersatzansprüche. Bereits die Kostenpauschale für Porto, Telefonate etc. zahlen die Versicherer nicht freiwillig und hierbei geht es nur um kleine Beträge.

Grundsätzlich gilt, dass die Versicherer versuchen bei jedem Schadenfall nur so viel Geld wie unbedingt nötig in die Hand zu nehmen. Aufgrund der Vielzahl von Schadenspositionen wie etwa Nutzungsausfall, Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfall etc. sollten diese besser durch einen Rechtsanwalt berechnet und geltend gemacht werden.

Bei Unfällen bei denen ein Mitverschulden vorliegt und eine eigene Kaskoversicherung besteht ist es immer ratsam einen Rechtsanwalt beizuziehen; denn in diesem Fall werden die über die Vollkaskoversicherung abrechenbaren Schäden mit dieser abgerechnet und der Restschaden unter Berücksichtigung des Quotenvorrechts gegenüber der gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung geltend gemacht.

Bei der Abrechnung mit beiden Versicherern besteht regelmäßig die Möglichkeit einen höheren Schadensersatzbetrag bzw. eine höhere Versicherungsleistung zu erzielen als bei der Abrechnung nur mit der Haftpflichtversicherung bzw. der Vollkaskoversicherung.

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Matthias Schartmann

Rechtsanwalt

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